Beschlussvorlage - 01/BV/790/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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16.01.2018
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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30.01.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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20.02.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Stadt Altentreptow wurde mit dem „Altstadtkern Altentreptow“ als Gesamtmaßnahme im Jahr 1994 in das Städtebauförderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen.
Gemäß § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung (KV M-V) ist für städtebauliches
Sondervermögen (SSV) zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen lt.
§ 136 Baugesetzbuch (BauGB) und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen lt. § 165 BauGB eine Sonderrechnung zu führen. Für Sonderrechnungen nach § 64 Abs. 2 KV M-V gelten gem. § 64 Abs. 4 KV M-V die Haushaltsgrundsätze nach den Vorschriften des
4. Abschnittes KV M-V.
Damit ist für das Sondervermögen ein Jahresabschluss nach § 60 KV M-V zu erstellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln hat.
Gem. § 64 Abs. 4 KV M-V i. V. m. § 60 KV M-V ist von der Gemeinde ein Jahresabschluss zu erstellen. Dieser ist um einen Anhang zu ergänzen. Der Anhang zur Bilanz zum
31. Dezember 2015 des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Altentreptow wurde unter Beachtung des § 60 KV M-V und der §§ 17 Abs. 5 bis 7; 32 Abs. 1 Nr. 5; 34 Abs. 2, 3 und Abs. 6 bis 8; 39 Abs. 2; 42 Abs. 1 und 2; 43 Abs. 1 bis 3; 44 Abs. 3 und 4; 45 Abs. 3 und 4; 46 Abs. 2 und 3; 47 Abs. 2; 48 GemHVO-Doppik a. F. erstellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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49 kB
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2
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(wie Dokument)
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57,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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927,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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542,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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605,1 kB
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