Beschlussvorlage - 01/BV/788/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt für jedes Jahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt zu vermitteln.

 

Der Jahresabschluss 2015 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Altentreptow hat auf seiner Sitzung am 18.12.2017 den geprüften Jahresabschluss erörtert.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 der KV M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Altentreptow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...