Beschlussvorlage - 01/BV/768/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe der Gestaltung von zwei verbundenen Urnengemeinschaftsgrabstätten auf dem Friedhof in Altentreptow (Stele)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Claudia Ellgoth
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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30.01.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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20.02.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Stadt Altentreptow hat im November 2017 zwei verbundene Urnengemeinschaftsgrabstätten (UG 7 und UG 8) herrichten lassen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind auf der Urnengemeinschaftsgrabstätte UG 4 noch 5 Doppelstellen und auf der Urnengemeinschaftsgrabstätte UG 6 48 Einzelstellen frei.
Es ist erforderlich, die beiden verbundenen Urnengemeinschaftsgrabstätten durch einen Steinmetzbetrieb gestalten zu lassen.
Drei Steinmetze wurden angefragt:
Steinmetzbetrieb |
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Steinmetz- und Steinbildhauer Mathias Beese Kalkhorstweg 68 17235 Neustrelitz |
kein Interesse |
Steinmetzbetrieb Frank Bressel St. Georg 7 17087 Altentreptow |
kein Interesse |
Steinmetzbetrieb Mirko Renger Stralsunder Straße 13 17087 Altentreptow |
Gestaltung der verbundenen Urnengemeinschaftsgräber |
Da nur ein angefragter Steinmetzbetrieb bereit ist, die Gestaltung der verbundenen Urnengemeinschaftsgrabstätten vorzunehmen, ist diesem auch der Auftrag zu erteilen.
Die Kosten für die Gestaltung (Stele) werden anteilig von den Bestattungspflichtigen getragen.
Diese Verfahrensweise wurde bereits kommunalrechtlich geprüft und nicht beanstandet.
(Schreiben der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 03.08.2017)
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung erteilt dem Steinmetzbetrieb Mirko Renger, Stralsunder Straße 13 in 17087 Altentreptow, den Auftrag, die Gestaltung der zwei Urnengemeinschaftsgrabstätten (UG 7 und UG 8) mit Stelen vorzunehmen.
Die Gestaltung ist mit der Friedhofsverwaltung entsprechend der Satzung abzustimmen.
Mit dem Steinmetzbetrieb Mirko Renger ist eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Herr Mirko Renger ist Stadtvertreter.
Die Vereinbarung ist gem. § 38 Abs. 6 KV M- V durch die Stadtvertretung zu genehmigen.
