Beschlussvorlage - 01/BV/769/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Steinmetzbetrieb Mirko Renger, Stralsunder Straße 13 in 17087 Altentreptow wird beauftragt, die Gestaltung der verbundenen Urnengemeinschaftsgrabstätten „UG 7“ und   „UG 8“ auf dem Altentreptower Friedhof vorzunehmen.

Die Stelen verbleiben im Eigentum des Steinmetzbetriebes Mirko Renger. Sie werden durch die Bestattungspflichtigen refinanziert.

 

Eine entsprechende Vereinbarung ist zwischen der Stadt Altentreptow als Friedhofsträger und dem Steinmetzbetrieb Mirko Renger zu schließen.

 

Herr Mirko Renger ist Stadtvertreter.

Somit ist die mit ihm zu schließende Vereinbarung gem. § 38 Abs. 6 KV M- V durch die Stadtvertretung zu genehmigen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung genehmigt gem. § 38 Abs. 6 KV M- V die Vereinbarung zwischen der Stadt Altentreptow und dem Steinmetzbetrieb Mirko Renger in Bezug auf die Gestaltung (Stelen) der verbundenen Urnengrabstätten „UG 7“ und „UG 8“ auf dem Altentreptower Friedhof (Stralsunder Straße).

 

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Anlagen

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