Grundstücksangelegenheit - 01/GA/771/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstücksangelegenheit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Grundstücksangelegenheit
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Anke Knappe
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
|
Vorberatung
|
|
|
13.12.2017
| |||
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
|
19.12.2017
| |||
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
|
30.01.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Altentreptow
|
Entscheidung
|
|
|
20.02.2018
|
Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Stadt Altentreptow ist Eigentümerin des Grundstückes in der Fritz-Peters-Straße 3 e
in 17087 Altentreptow, bestehend aus den Flurstücken 34/1, 35 und 36/4 der Flur 3
in der Gemarkung Altentreptow.
Der Landkreis ist Eigentümer des Grundstückes in der Teetzlebener Chaussee 3 in
17087 Altentreptow, bestehend aus dem Flurstück 11/5 der Flur 1 in der Gemarkung Thalberg.
Die Stadt ist an einem Grundstückstausch interessiert, da Interesse am kreislichen
Grundstück in der Teetzlebener Chaussee 3 besteht. Sie beabsichtigt, an diesem
Standort den städtischen Bauhof unterzubringen. Das Gebäude wurde durch den
Kreis bis zur Zentralisierung und Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale in
Neuendorf als Teil der Feuerwehrtechnischen Zentrale genutzt.
Der Landkreis ist an einem Grundstückstausch interessiert, da die Stadt Eigentümerin
des Grundstückes der kreislichen Straßenmeisterei in der Fritz-Peters-Straße 3 e ist
und die sich darauf befindlichen Gebäude dem Landkreis gehören.
Der bisherige Standort der FTZ Altentreptow in der Teetzlebener Chaussee wird
voraussichtlich bis zum 31.03.2018 freigezogen.
Durch den Landkreis sowie durch die Stadt wurden unabhängig voneinander die
jeweiligen Verkehrswerte durch das Sachverständigenbüro Kopp ermittelt.
Im Ergebnis wurde das städtische Grundstück mit 85.000,00 € (Gutachten vom 30.05.2017)
und das kreisliche Grundstück mit 86.100,00 € (Gutachten vom 20.09.2017) bewertet.
Aufgrund der Tatsache, dass die beiden Grundstücke fast den gleichen Verkehrswert
haben und der Landkreis bereits das Grundstück als Kreisstraßenmeisterei nutzt, ist
der Tausch berechtigt und nachvollziehbar.
Die Stadt Altentreptow hat somit ein geeignetes Grundstück für den städtischen Bauhof.
Die anfallenden Nebenkosten teilen sich beide Parteien.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreter beschließen den Grundstückstausch des Grundstückes in der
Fritz-Peters-Straße 3 e in 17087 Altentreptow, bestehend aus den Flurstücken 34/1,
35 und 36/4 der Flur 3 in der Gemarkung Altentreptow mit dem Grundstück in der
Teetzlebener Chausssee 3 in 17087 Altentreptow, bestehend aus dem Flurstück 11/5
der Flur 1 in der Gemarkung Thalberg ohne Wertausgleich.
Der Wert des städtischen Grundstückes beträgt laut Gutachten 85.000,00 € und der
Wert des kreislichen Grundstückes beträgt laut Gutachten 86.100,00 €.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
337,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
478 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
651,9 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
753,4 kB
|
