Grundstücksangelegenheit - 01/GA/771/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadt Altentreptow ist Eigentümerin des Grundstückes in der Fritz-Peters-Straße 3 e

in 17087 Altentreptow, bestehend aus den Flurstücken 34/1, 35 und 36/4 der Flur 3

in der Gemarkung Altentreptow.

 

Der Landkreis ist Eigentümer des Grundstückes in der Teetzlebener Chaussee 3 in

17087 Altentreptow, bestehend aus dem Flurstück 11/5 der Flur 1 in der Gemarkung Thalberg.

 

Die Stadt ist an einem Grundstückstausch interessiert, da Interesse am kreislichen

Grundstück in der Teetzlebener Chaussee 3 besteht. Sie beabsichtigt, an diesem

Standort den städtischen Bauhof unterzubringen. Das Gebäude wurde durch den

Kreis bis zur Zentralisierung und Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale in

Neuendorf als Teil der Feuerwehrtechnischen Zentrale genutzt.

 

Der Landkreis ist an einem Grundstückstausch interessiert, da die Stadt Eigentümerin

des Grundstückes der kreislichen Straßenmeisterei in der Fritz-Peters-Straße 3 e ist

und die sich darauf befindlichen Gebäude dem Landkreis gehören.

 

Der bisherige Standort der FTZ Altentreptow in der Teetzlebener Chaussee wird

voraussichtlich bis zum 31.03.2018 freigezogen.

 

Durch den Landkreis sowie durch die Stadt wurden unabhängig voneinander die

jeweiligen Verkehrswerte durch das Sachverständigenbüro Kopp ermittelt.   

Im Ergebnis wurde das städtische Grundstück mit 85.000,00 € (Gutachten vom 30.05.2017)

und das kreisliche Grundstück mit 86.100,00 € (Gutachten vom 20.09.2017) bewertet.

Aufgrund der Tatsache, dass die beiden Grundstücke fast den gleichen Verkehrswert

haben und der Landkreis bereits das Grundstück als Kreisstraßenmeisterei nutzt, ist

der Tausch berechtigt und nachvollziehbar.

Die Stadt Altentreptow hat somit ein geeignetes Grundstück für den städtischen Bauhof.

 

Die anfallenden Nebenkosten teilen sich beide Parteien.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertreter beschließen den Grundstückstausch des Grundstückes in der

Fritz-Peters-Straße 3 e in 17087 Altentreptow, bestehend aus den Flurstücken 34/1,

35 und 36/4 der Flur 3 in der Gemarkung Altentreptow mit dem Grundstück in der

Teetzlebener Chausssee 3 in 17087 Altentreptow, bestehend aus dem Flurstück 11/5

der Flur 1 in der Gemarkung Thalberg ohne Wertausgleich.

 

Der Wert des städtischen Grundstückes beträgt laut Gutachten 85.000,00 € und der

Wert des kreislichen Grundstückes beträgt laut Gutachten 86.100,00 €.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...