Beschlussvorlage - 31/BV/162/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Gemeindevertreter Dirk Wendt, als Inhaber der Firma Meisterbau Dirk Wendt, hat den Zuschlag erteilt bekommen, den Außenputz der Trauerhalle und die Pflasterung auf dem Friedhof in Neuenhagen zu sanieren. Gemäß § 39 Abs. 2 KV MV bedürfen Verträge mit Gemeindevertretern der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhagen genehmigt gemäß § 39 Abs. 2 KV MV die Vergabe zwischen der Gemeinde Altenhagen und der Firma Meisterbau Dirk Wendt, Inhaber Dirk Wendt, in Bezug auf die Außenputzsanierung der Trauerhalle und der Pflasterung auf dem Friedhof in Neuenhagen.

 

 

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