Beschlussvorlage - 12/BV/178/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Aus der Gemeinde Gültz besuchen Schüler den regionalen Bildungsgang an der KGS Altentreptow, deren Träger die Stadt Altentreptow ist.

Seit dem Schuljahr 2006/ 2007 zahlt die Gemeinde Gültz auf der Grundlager der Schullastenausgleichsverordnung in der jeweils geltenden Fassung den Schullastenausgleich an die Stadt Altentreptow.

Im Jahr 2014 wurde von einer Gemeinde gegen die Zahlung des Schullastenausgleiches für die Schüler des regionalen Bildungsganges Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald erhoben.

Die Stadt Altentreptow hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Greifwald vom 06.12.2016 Berufung eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus.

Um die Zahlung des Schullastenausgleiches rechtlich sicherzustellen, bedarf es einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gültz und der Stadt Altentreptow.

Diese Vereinbarung wurde im Vorab von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte geprüft.

Sie ist öffentlich bekanntzumachen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Gültz schließt mit der Stadt Altentreptow eine öffentlich- rechtliche Vereinbarung über die Zahlung des Schullastenausgleiches für die Schüler des regionalen Bildungsganges am Gymnasium mit Regionaler Schule (KGS Altentreptow).

 

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Anlagen

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