Beschlussvorlage - 01/BV/755/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Biogas Altentreptow GmbH & Co. KG die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für den in der Anlage 1 dargestellten Planungsraum auf dem Flurstück 48/1 der Flur 11 in der Gemarkung Altentreptow beantragt.

Die für den Standort bisher verfolgte Planung zur Biogasanlage Thalberg wurde nicht vollzogen und kann auch zukünftig nicht umgesetzt werden.

Die hier vorhandene Biogasanlage steht seit Juni 2015 im Eigentum der Biogas Altentreptow GmbH & Co. KG. Ebenso verfügt die Biogas Altentreptow GmbH & Co. KG seit April 2017 über das o. g. Grundstück. Die Sicherung erfolgte durch einen langfristigen Pachtvertrag.

Der Standort liegt arrondiert zu den landwirtschaftlichen Produktionsflächen, die sowohl für die Erzeugung von Inputstoffen, als auch für die Ausbringung der Gärreste der Biogasanlage Altentreptow vertraglich gesichert sind. Mit der Umnutzung der Biogasanlage Thalberg als Gärrest- und Inputlager sollen die Betriebsabläufe durch die Schaffung von zusätzlichen Lagerkapazitäten optimiert werden. Ein weiterer Betrieb als Biogasanlage ist nicht geplant.  

Im Rahmen des im Abstimmungsverfahren noch zu verhandelnden Durchführungsvertrages verpflichtet  sich die Biogas Altentreptow GmbH & Co. KG mit der Kostenübernahmeerklärung vom 23.10.2017 vorab, die Kosten der Planung und auch die Kosten der Erschließung gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu tragen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Absatz 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss

§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 4 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

2. Beschlussvorschlag:

  1. Dem Antrag der Biogas Altentreptow GmbH & Co. KG auf Einleitung des Aufstellungsverfahrens eines vorhabenbezogenen  Bebauungsplans gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow zu und beschließt für das Gebiet der bestehenden Biogasanlage westlich der Landesstraße L 27 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 22 „Biogasanlage Thalberg“ gemäß § 12 Absatz 1 BauGB.
  2. Der Geltungsbereich  ist dem dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenem Lageplan zu entnehmen. Er umfasst das Flurstück 48/1 der Flur 11 in der Gemarkung Altentreptow.
  3. Ziel des Bebauungsplans ist die Umnutzung der Biogasanlage Thalberg als Gärrest- und Inputlager zur Schaffung von zusätzlichen Lagerkapazitäten für die Biogasanlage in Altentreptow.
  4. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

 

 

 

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Anlagen

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