Beschlussvorlage - 36/BV/144/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Tützpatz hat für den Heckenschnitt in Tützpatz von der Hofverwaltung Tützpatz Sponsorenleistungen in Höhe von 779,45 € eingeworben. Der Sponsor unterstützt diese Maßnahme und stellt einen Traktor mit Kantensäge für den Heckenschnitt in Tützpatz zur Verfügung.

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV   

M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von     

Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Nach § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Tützpatz vom 18.06.2015

entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der

Hauptausschuss bis zu 1.000,00 €. Da die Gesamthöhe der Spende 779,45 € beträgt, hat  

die Gemeindevertretung über die Annahme dieser Spende zu entscheiden.                                                           

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Sponsorenleistung der Hofverwaltung Tützpatz, Demminer Straße 8, 17091 Tützpatz, in Höhe von 779,45 € für den Heckenschnitt Tützpatz in Anspruch zu nehmen.

 

 

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