Beschlussvorlage - 36/BV/144/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme von Sponsorengeld von der Hofverwaltung Tützpatz, Demminer Straße 8, 17091 Tützpatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Rainer Prüssel
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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02.11.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Der Bürgermeister der Gemeinde Tützpatz hat für den Heckenschnitt in Tützpatz von der Hofverwaltung Tützpatz Sponsorenleistungen in Höhe von 779,45 € eingeworben. Der Sponsor unterstützt diese Maßnahme und stellt einen Traktor mit Kantensäge für den Heckenschnitt in Tützpatz zur Verfügung.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV
M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von
Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.
Nach § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Tützpatz vom 18.06.2015
entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der
Hauptausschuss bis zu 1.000,00 €. Da die Gesamthöhe der Spende 779,45 € beträgt, hat
die Gemeindevertretung über die Annahme dieser Spende zu entscheiden.