Beschlussvorlage - 06/BV/198/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Der Bürgermeister der Gemeinde Grapzow hat für die Reparatur der Rohrleitung GR 194 in der Gemarkung Kessin, Flur 2, Sponsorengeld in Höhe von 15.000,00 € eingeworben.

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von     

Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Nach § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Grapzow vom 28.04.2015

entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der

Bürgermeister bis zu 100,00 €. Da die Gesamthöhe der Spende 15.000,00 € beträgt, hat  

die Gemeindevertretung über die Annahme dieser Spende zu entscheiden.   

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt, das Sponsorengeld der Fa. Regenerative Energien GmbH & Co.KG, Gültzer Weg 2, 17091 Tützpatz, in Höhe von 15.000,00 €, für die Reparatur der Rohrleitung GR 194 in der Gemarkung Kessin, Flur 2, anzunehmen.

 

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Anlagen

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