Beschlussvorlage - 06/BV/202/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung und Ergänzung der "Erweiterten Abrundungssatzung" Kessin
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grapzow
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Entscheidung
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02.11.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grapzow hat die Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung der „Erweiterten Abrundungssatzung“ Kessin beschlossen.
Der Planentwurf mit Stand Oktober 2017 wird beschlossen und der Begründungsentwurf wird gebilligt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung der „Erweiterten Abrundungssatzung“ Kessin und der Entwurf der Begründung in einer angemessenen Frist öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung und Ergänzung der „Erweiterten Abrundungssatzung“ Kessin unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung in einer angemessenen Frist ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung der „Erweiterten Abrundungssatzung“ Kessin wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2017 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung der „Erweiterten Abrundungssatzung“ Kessin ist nach den Bestimmungen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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612,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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680,9 kB
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