Beschlussvorlage - 31/BV/148/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Der Bürgermeister der Gemeinde Altenhagen hat für Transportleitungen in der Gemeinde Altenhagen von der Fa. Kläranlagenservice einen PKW- Anhänger im Wert von 575,00 € eingeworben. Der Sponsor unterstützt diese Maßnahme und stellt einen PKW- Anhänger zur Verfügung.

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV   

M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von     

Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Nach § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Altenhagen vom 18.06.2015

entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der

Hauptausschuss bis zu 1.000,00 €. Da die Gesamthöhe der Spende 575,00 € beträgt, hat  

die Gemeindevertretung über die Annahme diese Sponsorenleistung zu entscheiden.                                                               

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Sponsorenleistung der Fa. Kläranlagenservice, Pinnow 21, 17091 Breesen, in Höhe von 575,00 € in Form eines PKW- Anhängers, in Anspruch zu nehmen.

 

 

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