Beschlussvorlage - 31/BV/150/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 01.08.2017, Vergabe von Leistungen nach VOB für Sanierung des Daches der Kita in Altenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Marco Schanne
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Altenhagen
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Entscheidung
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06.11.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Entscheidung des Bürgermeisters ist als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zu werten. Die Eilentscheidung war notwendig, da die Sanierung nur in den Betriebsferien möglich war.
Entsprechend § 5 der Hauptsatzung vom 11.08.2014 der Gemeinde Altenhagen trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs.4 KV M-V bei der Vergabe nach VOB bis zu einem Wert von 5.000 €. Darüber hinaus liegt die Entscheidung zur Vergabe bei der Gemeindevertretung. Bei äußerster Dringlichkeit kann der Bürgermeister nach § 39 der KV M-V entscheiden. Diese Entscheidung ist nach § 39 Abs.3 der Kommunalverfassung M-V nachträglich durch Beschluss der Gemeindevertretung zu bestätigen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhagen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 01.08.2017 (Vorlage Nr.12) gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg -Vorpommern zur Vergabe von Leistungen nach VOB / Gewerk Dachdecker, Sanierung des Daches Kita in Altenhagen.
