Beschlussvorlage - 01/BV/748/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgelt für Leitungsrechte (Windenergie)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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10.10.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Vorlage wurde mit der Vorlagen-Nr.: 01/BV/728/2017 im Finanzausschuss am 19.09.2017 und im Hauptausschuss am 26.09.2017 vorberaten. Durch den Finanzausschuss und den Hauptausschuss wurde eine Änderung des Beschlussvorschlages mehrheitlich empfohlen. Aus diesem Grunde wurde die Beschlussvorlage überarbeitet. Eine einmalige Zahlung wurde ausgeschlossen.
Im Finanzausschuss am 20.06.2017 wurde der Auftrag an die Verwaltung erteilt, eine Vorlage zu einheitlichen Entgelten Leitungsrechte für Windkraftanlagen zu erarbeiten.
Die Festsetzung eines einheitlichen Entgeltes anhand der Einspeisevergütung ist nicht umsetzbar. Die erforderlichen Grunddaten für eine belastbare und rechtsichere Berechnung lassen sich sehr schwer ermitteln.
Aus diesem Grunde hat sich die Verwaltung mit anderen Städten, die ebenfalls betroffen sind, ausgetauscht und unterbreitet nachfolgenden Vorschlag:
Für die Genehmigung von Leitungsrechten für Windkraftanlagen über städtische Grundstücke wird ein Entgelt von 5 € je laufenden Meter Leitungsrecht jährlich erhoben. In der Regel wird das Leitungsrecht über 20 oder 25 Jahre gewährt.
Beispiel: 250 m x 5 € = 1.250 jährlich x 20 = 25.000 €
Die Recherche hat ergeben, dass das Entgelt für Leitungsrechte Windenergie zwischen 4 und 5 € je lfd. liegt. Aus diesem Grunde werden 5 € als angemessen betrachtet. Es erfolgt somit keine willkürliche Festsetzung und dem Angemessenheitsgrundsatz wurde entsprochen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,8 kB
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