Beschlussvorlage - 37/BV/187/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Wolde hat für ihre Kita „Bambi“ Spenden in Höhe von 1.090 € erhalten.

Die Liste der Spender mit den entsprechenden Beträgen ist als Anlage beigefügt. 

Das Geld wurde genutzt, um ein Außenspielgerät für den Krippenbereich anzuschaffen.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung soweit durch Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

 

Nach § 7 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Wolde entscheidet der Bürgermeister bei Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 Abs.4 KV M-V unterhalb der Wertgrenze von 100 €. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung. 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Wolde nimmt die Spenden in Höhe von 1.090 € (Stand 11.09.2017) für die Kita Bambi in Wolde an. Eine Spendenliste ist als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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