Beschlussvorlage - 39/BV/193/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Mit dem am 30. Juni 2016 in Kraft getretenen Gemeindeleitbildgesetz und der darauf basierenden  Fusionsverordnung ist in Mecklenburg-Vorpommern  eine neue geförderte Phase  freiwilliger Gemeindefusionen eingeleitet worden. Auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit  sollen die Gemeinden des Landes zur Schaffung leistungsfähiger Strukturen bewogen werden. 

 

Durch § 23 Abs. 1 Leitbildgesetz werden alle amtsangehörigen Gemeinden dazu verpflichtet, eine eigenverantwortliche Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit, orientiert an den Kriterien des Leitbildes, vorzunehmen.

Die Verwaltung  hat zwischenzeitlich  die maßgeblichen Daten und Fakten  bezüglich der einzelnen Kriterien  des Leitbildes für Ihre Gemeinde ermittelt  und zusammengetragen. Die Gemeindevertretung ist nunmehr aufgefordert, diese Daten, Fakten und Kriterien zu bewerten und zu beurteilen. Die Gemeindevertretung hat bereits am 13.07.2017 die Selbsteinschätzung ausführlich erörtert. Die gegebenen Hinweise wurden geprüft und eingearbeitet.

 

Für das Bestehen einen aktiven Wählergemeinschaft kann kein Punkt vergeben werden. Hier sind nur Punkte zu vergeben, wenn außerhalb der Gremienarbeit in der Gemeinde regelmäßige Veranstaltungen von Parteien bzw. Ortsvereinen zu aktuellen politischen Themen durchgeführt werden.

 

Insgesamt können maximal 100 Punkte erzielt werden. Eine Gemeinde ist zukunftsfähig, wenn mindestens 50 Punkte erzielt werden.

 

Das Ergebnis der Selbsteinschätzung soll im  Beschluss zum Ausdruck gebracht werden. Die vorbereitete Selbsteinschätzung wurde mit der Koordinierungsstelle beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erörtert. Die Koordinierungsstelle hat angemerkt:

 

Unter Punkt  I b Ausreichend Kulturangebote/Sportangebote können Punkte nur vergeben werden, wenn auch Veranstaltungen durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt hier Veranstaltungen und Sportangebote zu bennenen, die von der Gemeinde iniitiert bzw. mit einem finanziellen Zuschuss unterstützt werden.

 

Entsprechend dem im Gemeindeleitbildgesetz verankerten  Freiwilligkeitsprinzip hat die Selbsteinschätzung für die Eigenständigkeit der Gemeinde keine unmittelbaren Auswirkungen, wenn die Gemeindevertretung im Rahmen der Selbsteinschätzung zu der Auffassung gelangt, dass die Gemeinde nicht zukunftsfähig ist oder dass an der Zukunftsfähigkeit  jedenfalls Zweifel bestehen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde beschließt die beigefügte Darstellung und das Ergebnis der Selbsteinschätzung zum Leitbildgesetz. Die Gemeinde hat im Ergebnis der Selbsteinschätzung 66 von 100 Punkten erreicht und ist damit zukunftfähig.

 

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Anlagen

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