Beschlussvorlage - 39/BV/192/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Groß Teetzleben hat, für die Pflege der Rasenflächen und

des Sportplatzes,   Spendenleistungen (Rasentraktor) in Höhe von 9.998,00 € bei der Fa.

Erneuerbare Energien Teetzleben GmbH & Co.KG eingeworben.

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern

(KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von     

Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.                                                          

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Spendenleistungen der Fa. Erneuerbare Energien Teetzleben GmbH & Co.KG, einen Rasentraktor im Wert von 9.998,00 € anzunehmen.

 

 

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