Beschlussvorlage - 39/BV/189/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Bürgermeisterin hat für das Dorffest in Groß Teetzleben Spenden eingeworben.

 

Folgende Spenden sind eingegangen:

 

Fleckviehzucht Tollensetal GmbH400 €

 

Jagdgenossenschaft Teetzleben                  1.000 €

 

Firma Erneuerbare Energien Teetzleben800 €

GmbH & Co KG

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 5 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben müssen die Spenden durch die Gemeindevertretung angenommen werden. 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt folgende Spenden für das Dorffest in Groß Teetzleben anzunehmen:

 

-          Fleckviehzucht Tollensetal GmbH:400 €

-          Jagdgenossenschaft Teetzleben:         1.000 €

-          Firma Erneuerbare Energien Teetzleben

GmbH  Co KG:                                             800 €

 

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