Beschlussvorlage - 37/BV/206/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Aus Spenden und zusätzlichen Landesmitteln sollte ein Außenspielgerät für den Krippenbereich der Kita „Bambi“ Wolde angeschafft werden. Um das Spielgerät noch im Sommer nutzen zu können, traf die Bürgermeisterin eine Dringlichkeitsentscheidung.

 

Diese bedarf gem. § 39 Abs.3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der nachträglichen Genehmigung durch die Gemeindevertretung. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 39 Abs.3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern genehmigt die Gemeindevertretung der Gemeinde Wolde die Dringlichkeitsentscheidung der Bürgermeisterin vom 13.06.2017 zur Vergabe Anschaffung Außenspielgerät für den Krippenbereich der Kita Wolde.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...