Beschlussvorlage - 01/BV/743/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Nach eingehender Erörterung mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde der Vorlagenverlauf in den Gremien der Stadt umgestellt. Der Hauptausschuss koordiniert die Arbeit der Ausschüsse. Demzufolge werden zukünftig alle Vorlagen, die der Stadtvertretung zur Entscheidung vorgelegt werden, im Hauptausschuss vorberaten (Vorbereitung Stadtvertretung).

 

Entsprechend § 5 Abs. 12 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow sind die Sitzungen nicht öffentlich. Die Verwaltung schlägt aufgrund der gesamten Umstellung vor, die Sitzungen des Hauptausschusses öffentlich zu gestalten.

 

Zum Ausschluss der Öffentlichkeit wird auf § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung verwiesen.

 

Es ist der Stadtvertretung lt. Kommunalverfassung M-V § 35 Abs. 4 freigestellt, in der Hauptsatzung festzulegen, dass der Hauptausschuss öffentlich tagen soll.

 

Der Städte und Gemeindetag M-V hat hierzu nachfolgenden Hinweis gegeben:

Man könnte auch noch differenzieren in die Angelegenheiten, über die der Hauptausschuss abschließend berät und in den Angelegenheiten, in denen der Hauptausschuss die Beratungspunkte der Stadtvertretung  vorbereitet.  In diesem Fall sollte die Öffentlichkeit  für die zweite Gruppe ausgeschlossen werden. Eine Öffentlichkeit bedeutet bessere Kontrolle  durch Bürger und Presse. Anderseits ist damit die Möglichkeit, das Vertreter verschiedener Fraktionen trotz vorher entgegengesetzter Standpunkte aufeinander zugehen, beschränkt. Dies könnte zur Verzögerung der Verfahren führen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow in der beigefügten Form.

 

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Anlagen

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