Beschlussvorlage - 01/BV/732/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung hat am 12.01.2017 die Haushaltssatzung für das Städtebauliche Sondervermögen der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2017 erlassen. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Genehmigung erteilt. Gemäß § 48 Abs. 2 Kommunal-verfassung ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich Veränderungen ergeben, die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben.

Die Haushaltssatzung kann nur durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden, die spätestens bis zum Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen ist.

Mit diesem 1. Nachtragshaushalt SSV für das Jahr 2017 wurde im Wesentlichen der städte-bauliche Eigenanteil für investive Einzahlungen erhöht. Dieser berechnet sich aus den gewährten Zuweisungen von Bundes- und Landesmitteln. Gleichzeitig verringern sich die investiven Auszahlungen. Es erfolgte eine Anpassung in bezug auf die gewährten Fördermittel.

Die Wesentlichen finanziellen Rahmendaten sind dem Vorbericht zu entnehmen, der dem Nachtragshaushaltsplan vorangestellt ist.

Die Veränderungen sind in der als Anlage beigefügten 1. Nachtragshaushaltsatzung SSV zusammengefast dargestellt.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Städtebauliche Sondervermögen der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2017 auf der Grundlage der beigefügten Nachtragshaushaltsplanung.

 

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Anlagen

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