Beschlussvorlage - 01/BV/717/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Selbsteinschätzung nach dem Gemeindeleitbildgesetz M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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13.09.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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14.09.2017
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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19.09.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Mit dem am 30. Juni 2016 in Kraft getretenen Gemeindeleitbildgesetz und der darauf basierenden Fusionsverordnung ist in Mecklenburg-Vorpommern eine neue geförderte Phase freiwilliger Gemeindefusionen eingeleitet worden. Auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit sollen die Gemeinden des Landes zur Schaffung leistungsfähiger Strukturen bewogen werden. Die Begründung zum Gemeindeleitbildgesetz ist in der Anlage 1 beigefügt.
Durch § 23 Abs. 1 Leitbildgesetz werden alle amtsangehörigen Gemeinden dazu verpflichtet, eine eigenverantwortliche Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit, orientiert an den Kriterien des Leitbildes, vorzunehmen.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die maßgeblichen Daten und Fakten bezüglich der einzelnen Kriterien des Leitbildes für die Stadt ermittelt und zusammengetragen und mit begründenden Erläuterungen versehen. Die Koordinierungsstelle beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erfolgte ein Vorabstimmung. Die Hinweise wurden beachtet und eingearbeitet.
Die Stadtvertretung ist nunmehr aufgefordert, diese Daten, Fakten und Kriterien zu bewerten und zu beurteilen.
Insgesamt können maximal 100 Punkte erzielt werden. Eine Gemeinde ist zukunftsfähig, wenn mindestens 50 Punkte erzielt werden.
Das Ergebnis der Selbsteinschätzung soll im Beschluss zum Ausdruck gebracht werden.
Entsprechend dem im Gemeindeleitbildgesetz verankerten Freiwilligkeitsprinzip hat die Selbsteinschätzung für die Eigenständigkeit der Gemeinde keine unmittelbaren Auswirkungen, wenn die Gemeindevertretung im Rahmen der Selbsteinschätzung zu der Auffassung gelangt, dass die Gemeinde nicht zukunftsfähig ist oder dass an der Zukunftsfähigkeit jedenfalls Zweifel bestehen.
Die Stadt Altentreptow erreicht 79 von 100 Punkten und erfüllt somit die Voraussetzungen für die Einschätzung „zukunftsfähig“.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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857,7 kB
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