Beschlussvorlage - 01/BV/728/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Im Finanzausschuss am 20.06.2017 wurde der Auftrag an die Verwaltung erteilt, eine Vorlage zu einheitlichen Entgelten Leitungsrechte für Windkraftanlagen zu erarbeiten.

 

Die Festsetzung eines einheitlichen Entgeltes anhand der Einspeisevergütung ist nicht umsetzbar. Die erforderlichen Grunddaten für eine belastbare und rechtsichere Berechnung lassen sich sehr schwer ermitteln.

 

Aus diesem Grunde hat sich die Verwaltung mit anderen Städten, die ebenfalls betroffen sind, ausgetauscht und unterbreitet nachfolgenden Vorschlag:

 

Für die Genehmigung von Leitungsrechten für Windkraftanlagen über städtische Grundstücke wird ein Entgelt von 5 € je laufenden Meter Leitungsrecht jährlich erhoben. In der Regel wird das Leitungsrecht über 20 oder 25 Jahre gewährt.

 

Beispiel: 250 m x 5 € = 1.250  jährlich x 20 = 25.000 €

 

Der Vertragspartner hat die Wahl zwischen einer einmaligen bzw. jährlichen Zahlung.

 

Die Recherche hat ergeben, dass das Entgelt für Leitungsrechte Windenergie zwischen 4 und 5 € je lfd. liegt. Aus diesem Grunde werden 5 € als angemessen betrachtet. Es erfolgt somit keine willkürliche Festsetzung und dem Angemessenheitsgrundsatz wurde entsprochen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt unter Beachtung des Gleichheitsgebotes und des Angemessenheitsgrundsatzes ein Entgelt von 5 €/lfd. Meter/jährlich für Leitungsrechte (Windenergie). Der Vertragspartner hat die Wahl zwischen einer einmaligen bzw. jährlichen Zahlung.

 

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