Beschlussvorlage - 40/BV/188/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Selbsteinschätzung nach dem Gemeindeleitbildgesetz M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Breesen
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Entscheidung
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19.09.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Mit dem am 30. Juni 2016 in Kraft getretenen Gemeindeleitbildgesetz und der darauf basierenden Fusionsverordnung ist in Mecklenburg-Vorpommern eine neue geförderte Phase freiwilliger Gemeindefusionen eingeleitet worden. Auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit sollen die Gemeinden des Landes zur Schaffung leistungsfähiger Strukturen bewogen werden.
Durch § 23 Abs. 1 Leitbildgesetz werden alle amtsangehörigen Gemeinden dazu verpflichtet, eine eigenverantwortliche Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit, orientiert an den Kriterien des Leitbildes, vorzunehmen.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die maßgeblichen Daten und Fakten bezüglich der einzelnen Kriterien des Leitbildes für Ihre Gemeinde ermittelt und zusammengetragen. Die Gemeindevertretung ist nunmehr aufgefordert, diese Daten, Fakten und Kriterien zu bewerten und zu beurteilen. Die Gemeindevertretung hat bereits am 13.07.2017 die Selbsteinschätzung ausführlich erörtert.
Insgesamt können maximal 100 Punkte erzielt werden. Eine Gemeinde ist zukunftsfähig, wenn mindestens 50 Punkte erzielt werden.
Das Ergebnis der Selbsteinschätzung soll im Beschluss zum Ausdruck gebracht werden. Die vorbereiteten Selbsteinschätzung wurde mit der Koordinierungsstelle beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erörtert. Aus Sicht der Koordinierungsstelle ist die Selbsteinschätzung nachvollziehbar und plausibel.
Entsprechend dem im Gemeindeleitbildgesetz verankerten Freiwilligkeitsprinzip hat die Selbsteinschätzung für die Eigenständigkeit der Gemeinde keine unmittelbaren Auswirkungen, wenn die Gemeindevertretung im Rahmen der Selbsteinschätzung zu der Auffassung gelangt, dass die Gemeinde nicht zukunftsfähig ist oder dass an der Zukunftsfähigkeit jedenfalls Zweifel bestehen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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563 kB
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