Beschlussvorlage - 12/BV/174/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 "Photovoltaikanlage Seltz"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gültz
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Entscheidung
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29.08.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1 „Photovoltaikanlage Seltz“ hat vom 26.06.2017 bis einschließlich 28.07.2017 öffentlich ausgelegen; die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden mit Schreiben vom 31.05.2017 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 BauGB); das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Im Ergebnis der Abwägung wurde der Vorhabenbezogene Bebauungsplan in der zu beschließenden Fassung ausgearbeitet und der Gemeindevertretung zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
- Die während der Behördenbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr.1 „Photovoltaikanlage Seltz“ (Stand: Entwurf vom 30.05.2017) vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) (Anlage 1) hat die Gemeindevertretung geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 2)
beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen TöB, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.1 „Photovoltaikanlage Seltz“ gemäß § 10 i.V.m. § 12 BauGB als Satzung. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange werden gebilligt.
(siehe Anlagen zum Plan und zur Begründung der Satzung)
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung einzureichen. Nach Genehmigung ist der Plan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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506,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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858,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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20 kB
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