Beschlussvorlage - 06/BV/193/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Grapzow hat mit dem Jugendamt des Landkreises Entgeltverhandlungen geführt. Die Verhandlung war wegen Tariferhöhungen, Erhöhung der Bewirtschaftungskosten und Änderung des Erzieherschlüssels im Krippenbereich erforderlich.

Aus den neuen Gesamtkosten, die ab 01.09.2017 gelten sollen, resultieren neue Elternbeiträge.

 

ganztags         Teilzeit          halbtags

alt   neu         alt  neu          altneu

 

Kinderkrippe203,24   295,57       121,94      177,34         81,30118,23 

 

Kindergarten            135,41   165,46       81,25    99,27         54,16              66,18

 

Nach § 20 des Kindertagesförderungsgesetzes M-V (KiföG M-V) hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, die Kosten in Höhe von mindestens 50 vom Hundert zu übernehmen, die nicht vom Land und vom örtlichen Träger der Jugendhilfe (Landkreis) gedeckt werden. Die Eltern dürfen nicht mit mehr als 50 vom Hundert belastet werden.

Die Elternbeiträge im Krippenbereich steigen besonders stark. Dies ist u. a. mit der Änderung des Betreuungsschlüssels im Krippenbereich (Januar 2014), begründet.

In einer Arbeitsberatung am 22.06.2017 haben sich die Gemeindevertreter der Gemeinde Grapzow zu den neuen Elternbeiträgen verständigt. Es wurde entschieden, den Elternbeitrag für den Ganztagskrippenplatz mit 30 € zu stützen, den Teilzeit- und Halbtagsplatz entsprechend prozentual.

Am 25.07.2017 fand eine Elternversammlung statt, in der das Zustandekommen der neuen Elternbeiträge erläutert wurde. Die Eltern hatten die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

 

Gleichzeitig soll die Öffnungszeit um eine halbe Stunde verlängert werden.

 

Die ab 01.09.2017 geltenden Elternbeiträge sind in der 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Grapzow über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte Grapzow festgelegt.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Grapzow über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte Grapzow.

 

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Anlagen

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