Beschlussvorlage - 06/BV/196/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Sachspende für den Kindergarten Grapzow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Grapzow
|
Entscheidung
|
|
|
24.08.2017
|
Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die 1 Mal 1 Stiftung gGmbH in 28355 Bremen, Parkallee 117 hat im Jahr 2015 Sachspenden im Wert von 550,42 € an die Kita „Vier Jahreszeiten“ Grapzow übergeben. Es handelt sich dabei um hochwertiges In- und Outdoor-Spielzeug der Firma Beleduc.
Der Vorgang wurde der Verwaltung erst jetzt bekannt, als die Firma um die Ausstellung einer Spendenbescheinigung bat.
Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.
Nach § 5 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Grapzow entscheidet der Bürgermeister bei Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen unterhalb der Wertgrenze von 100 €. Da der Warenwert darüber liegt, muss die Gemeindevertretung entscheiden.
