Beschlussvorlage - 06/BV/196/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die 1 Mal 1 Stiftung gGmbH in 28355 Bremen, Parkallee 117 hat im Jahr 2015 Sachspenden im Wert von 550,42 € an die Kita „Vier Jahreszeiten“ Grapzow übergeben. Es handelt sich dabei um hochwertiges In- und Outdoor-Spielzeug der Firma Beleduc.

Der Vorgang wurde der Verwaltung erst jetzt bekannt, als die Firma um die Ausstellung einer Spendenbescheinigung bat.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Nach § 5 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Grapzow entscheidet der Bürgermeister bei Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen unterhalb der Wertgrenze von 100 €. Da der Warenwert darüber liegt, muss die Gemeindevertretung entscheiden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die Sachspenden (Spielzeug) für die Kita „Vier Jahreszeiten“ Grapzow in Höhe von 550,42 € aus dem Jahr 2015 anzunehmen. Die Spende kommt von der Firma 1 Mal 1 Stiftung gGmbH aus 28355 Bremen, Parkallee 117.

 

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