Mitteilungsvorlage - 01/MV/722/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadtvertretung hat unter Tagesordnungspunkt 21 auf ihrer Sitzung am 11.07.2017 über den Antrag der Altentreptower Wählergemeinschaft/ SPD „Radwege der Stadt“ befunden.

 

Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

 

„Geeignete Gehwege sind als Sonderwege für Fußgänger/ Radfahrer (Schild 240, Verkehrszeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVO) eventuell mit einem Zusatzschild „keine Mofas“ auszuweisen.

Gleichzeitig sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, die den Zustand der offiziellen Radwege in Richtung Reinberg und Mühlenhagen verbessern, einen Radweg in Richtung Loickenzin und Tützpatz zu schaffen und Radfahrerinnen und Radfahrern den größtmöglichen Schutz auf Straßen ohne Radweg zu gewähren.“

 

Eine Vorprüfung der Möglichkeiten nach gesetzlichen Vorschriften erfolgt durch die Verwaltung.

Es müssen Prioritäten festgelegt werden.

Die Finanzierung muss sichergestellt werden.

 

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Anlagen

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