Beschlussvorlage - 01/BV/718/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Hauptausschuss hat auf seiner Sitzung am 30.05.2017 eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 38 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M- V) in Bezug auf die Vergabe der Gestaltung eines Urnengemeinschaftsgrabes auf dem Friedhof Altentreptow getroffen.

Der Zuschlag wurde der Firma Steinmetzbetrieb Renger, Inhaber Mirko Renger, Stralsunder Straße 13, 17087 Altentreptow erteilt.

 

Dieser Sachverhalt wurde bereits durch die Stadtvertretung am 11.07.2017 unter der Vorlage- Nr.: 01/ BV/ 702/ 2017 im nicht öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzung beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 03.08.2017 teilte die Untere Rechtsaufsichtsbehörde mit, dass der Beschluss im öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzung gefasst werden muss. Dabei dürfen schützenswerte Belange Dritter nicht berührt werden.

Der Beschluss ist auf der nächsten Stadtvertretersitzung im öffentlichen Teil zu wiederholen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses vom 30.05.2017, Vorlage- Nr.: 01/ BV/ 690/ 2017.

Der Zuschlag wurde der Firma Steinmetzbetrieb Renger, Inhaber Mirko Renger, Stralsunder Straße 13, 17087 Altentreptow erteilt.

 

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