Beschlussvorlage - 36/BV/139/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Wahlordnungen der unterschiedlichen Wahlarten stellen den Gemeinden frei, den Mitgliedern der Wahlvorstände eine zusätzliche Entschädigung neben den gesetzlich festgeschriebenen Aufwandsentschädigungen/Erfrischungsgeldern aus ihrem Haushalt zu zahlen. Dies bedarf eines Beschlusses.

Für Bundestagswahlen sind gesetzlich vorgeschrieben:

Vorsitzender: 35,00 €

für jedes weitere Mitglied: 25,00 €

Für Landtags- und Kommunalwahlen sind gesetzlich festgeschrieben:

für jedes Mitglied: 21,00 €

Wahlen zum Europäischen Parlament fallen mit Kommunalwahlen zusammen, daher wird der o.g. Betrag ausgezahlt.

Die nach Wahlgesetzen zu zahlenden Aufwandentschädigungen werden im Amtshaushalt des Amtes Treptower Tollensewinkel ausgewiesen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Option 1

Die Gemeinde zahlt allen Mitgliedern des Wahlvorstandes Tützpatz eine über die gesetzlich festgelegte Höhe der Aufwandsentschädigung nach BWO, EuWO, LKWO M-V oder anderen Abstimmungen hinausgehende Entschädigung von   ………   €.

 

Option 2

Die Gemeinde zahlt den Mitgliedern des Wahlvorstandes Tützpatz eine über die gesetzlich festgelegte Höhe der Aufwandsentschädigung nach BWO, EuWO, LKWO M-V oder anderen Abstimmungen hinausgehende Entschädigung

nach Funktion differenziert für

Wahlvorsteher:                         ……    €

allen anderen Mitgliedern:        ..….    €

 

Diese zusätzlichen Aufwandsentschädigungen sind Bestandteil des jeweiligen jährlichen Gemeindehaushalts. 

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