Beschlussvorlage - 36/BV/139/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Zahlung von höheren Aufwandsentschädigungen für Wahlvorstandsmitgliedern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Heike Schulz
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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22.08.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Wahlordnungen der unterschiedlichen Wahlarten stellen den Gemeinden frei, den Mitgliedern der Wahlvorstände eine zusätzliche Entschädigung neben den gesetzlich festgeschriebenen Aufwandsentschädigungen/Erfrischungsgeldern aus ihrem Haushalt zu zahlen. Dies bedarf eines Beschlusses.
Für Bundestagswahlen sind gesetzlich vorgeschrieben:
Vorsitzender: 35,00 €
für jedes weitere Mitglied: 25,00 €
Für Landtags- und Kommunalwahlen sind gesetzlich festgeschrieben:
für jedes Mitglied: 21,00 €
Wahlen zum Europäischen Parlament fallen mit Kommunalwahlen zusammen, daher wird der o.g. Betrag ausgezahlt.
Die nach Wahlgesetzen zu zahlenden Aufwandentschädigungen werden im Amtshaushalt des Amtes Treptower Tollensewinkel ausgewiesen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Option 1
Die Gemeinde zahlt allen Mitgliedern des Wahlvorstandes Tützpatz eine über die gesetzlich festgelegte Höhe der Aufwandsentschädigung nach BWO, EuWO, LKWO M-V oder anderen Abstimmungen hinausgehende Entschädigung von ……… €.
Option 2
Die Gemeinde zahlt den Mitgliedern des Wahlvorstandes Tützpatz eine über die gesetzlich festgelegte Höhe der Aufwandsentschädigung nach BWO, EuWO, LKWO M-V oder anderen Abstimmungen hinausgehende Entschädigung
nach Funktion differenziert für
Wahlvorsteher: …… €
allen anderen Mitgliedern: ..…. €
Diese zusätzlichen Aufwandsentschädigungen sind Bestandteil des jeweiligen jährlichen Gemeindehaushalts.