Mitteilungsvorlage - 36/MV/140/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Selbsteinschätzung nach dem Gemeindeleitbildgesetz M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Vorberatung
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22.08.2017
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage
Mit dem am 30. Juni 2016 in Kraft getretenen Gemeindeleitbildgesetz (Anlage 1) und der darauf basierenden Fusionsverordnung ist in Mecklenburg-Vorpommern eine neue geförderte Phase freiwilliger Gemeindefusionen eingeleitet worden. Auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit (Anlage 1) sollen die Gemeinden des Landes zur Schaffung leistungsfähiger Strukturen bewogen werden. Die Begründung zum Gemeindeleitbildgesetz ist in der Anlage 2 beigefügt.
Durch § 23 Abs. 1 Leitbildgesetz werden alle amtsangehörigen Gemeinden dazu verpflichtet, eine eigenverantwortliche Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit, orientiert an den Kriterien des Leitbildes, vorzunehmen.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die maßgeblichen Daten und Fakten bezüglich der einzelnen Kriterien des Leitbildes für Ihre Gemeinde ermittelt und zusammengetragen (Anlage 4). Die Gemeindevertretung ist nunmehr aufgefordert, diese Daten, Fakten und Kriterien zu bewerten und zu beurteilen.
Insgesamt können maximal 100 Punkte erzielt werden. Eine Gemeinde ist zukunftsfähig, wenn mindestens 50 Punkte erzielt werden.
Das Ergebnis der Selbsteinschätzung soll im Beschluss zum Ausdruck gebracht werden. Die vorbereiteten Selbsteinschätzungen werden Ende Juni der Koordinierungsstelle beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übergeben. Hier wird dann eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen. Spätestens im Oktober ist zur Selbsteinschätzung ein Beschluss durch die Gemeindevertretung zu fassen
Entsprechend dem im Gemeindeleitbildgesetz verankerten Freiwilligkeitsprinzip hat die Selbsteinschätzung für die Eigenständigkeit der Gemeinde keine unmittelbaren Auswirkungen, wenn die Gemeindevertretung im Rahmen der Selbsteinschätzung zu der Auffassung gelangt, dass die Gemeinde nicht zukunftsfähig ist oder dass an der Zukunftsfähigkeit jedenfalls Zweifel bestehen.
Aufgrund Ihrer Verantwortung für die Einwohnerschaft wird allerdings von einer verantwortungsbewussten Gemeindevertretung zu erwarten sein, dass sie nach einer solchen Feststellung nicht einfach zur Tagesordnung übergeht., sondern sich die Frage stellt, wie eine zukunftsfähige kommunale Selbstverwaltung auf ihrem Gebiet gesichert und wiederhergestellt werden kann.
Anlagen
1. Broschüre Gemeindeleitbildgesetz,
2. Begründung Gemeindeleitbildgesetz
3.Hilfestellung für Bewertung,
4.Selbsteinschätzung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,6 MB
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3,3 MB
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593,8 kB
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