Mitteilungsvorlage - 36/MV/140/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage

 

Mit dem am 30. Juni 2016 in Kraft getretenen Gemeindeleitbildgesetz (Anlage 1) und der darauf basierenden  Fusionsverordnung ist in Mecklenburg-Vorpommern  eine neue geförderte Phase  freiwilliger Gemeindefusionen eingeleitet worden. Auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit  (Anlage 1) sollen die Gemeinden des Landes zur Schaffung leistungsfähiger Strukturen bewogen werden.  Die Begründung zum Gemeindeleitbildgesetz ist in der Anlage 2 beigefügt.

 

Durch § 23 Abs. 1 Leitbildgesetz werden alle amtsangehörigen Gemeinden dazu verpflichtet, eine eigenverantwortliche Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit, orientiert an den Kriterien des Leitbildes, vorzunehmen.

Die Verwaltung  hat zwischenzeitlich  die maßgeblichen Daten und Fakten  bezüglich der einzelnen Kriterien  des Leitbildes für Ihre Gemeinde ermittelt  und zusammengetragen (Anlage 4). Die Gemeindevertretung ist nunmehr aufgefordert, diese Daten, Fakten und Kriterien zu bewerten und zu beurteilen.

 

Insgesamt können maximal 100 Punkte erzielt werden. Eine Gemeinde ist zukunftsfähig, wenn mindestens 50 Punkte erzielt werden.

 

Das Ergebnis der Selbsteinschätzung soll im  Beschluss zum Ausdruck gebracht werden. Die vorbereiteten Selbsteinschätzungen werden Ende Juni der Koordinierungsstelle beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übergeben. Hier wird dann eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen. Spätestens im Oktober ist  zur Selbsteinschätzung ein Beschluss durch die Gemeindevertretung zu fassen

 

Entsprechend dem im Gemeindeleitbildgesetz verankerten  Freiwilligkeitsprinzip hat die Selbsteinschätzung für die Eigenständigkeit der Gemeinde keine unmittelbaren Auswirkungen, wenn die Gemeindevertretung im Rahmen der Selbsteinschätzung zu der Auffassung gelangt, dass die Gemeinde nicht zukunftsfähig ist oder dass an der Zukunftsfähigkeit  jedenfalls Zweifel bestehen. 

 

Aufgrund Ihrer Verantwortung für die Einwohnerschaft wird allerdings von einer verantwortungsbewussten Gemeindevertretung zu erwarten sein, dass sie nach einer solchen Feststellung nicht einfach zur Tagesordnung übergeht., sondern sich die Frage stellt, wie eine zukunftsfähige kommunale Selbstverwaltung  auf ihrem Gebiet  gesichert und wiederhergestellt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen 

 

1. Broschüre Gemeindeleitbildgesetz,

2. Begründung Gemeindeleitbildgesetz

3.Hilfestellung für Bewertung,

4.Selbsteinschätzung

 

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Anlagen

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