Beschlussvorlage - 40/BV/186/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Ziel des Bebauungsplanes ist es, im südlichen Ortseingangsbereich der Ortslage Kalübbe auf einer Fläche von rund 3,7 ha die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes planungsrechtlich vorzubereiten. Die Fläche liegt westlich der Kreisstraße und südlich des Gutshofes. In dem Gebiet soll eine brachgefallene Fläche vorwiegend mit Einfamilienhäusern bebaut werden. Der südliche Ortseingangsbereich soll dadurch baulich komplettiert und städtebaulich aufgewertet werden. Die vorhandenen Grün- bzw. Gehölzstrukturen werden, soweit möglich, in das neue Wohngebiet integriert. Dabei ist besonderer Wert auf die Erhaltung von geschützten Gehölzen zu legen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breesen beschließt die Aufstellung des  Bebauungsplanes Nr. 3 mit der Gebietsbezeichnung "Wohngebiet am Park".                 Das Plangebiet mit einer Größe von etwa 3,7 ha liegt südlichen Ortsrand der Ortslage Kalübbe. Östlich grenzt das Plangebiet an die Kreisstraße DM 26 und nördlich an den Gutshof. Es umfasst die Flurstücke 137/1, 138/1, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146 und 147, Flur 1, Gemarkung Kalübbe. Das Plangebiet ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Die Übersichtskarte ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
  2. Das Planungsziel besteht in der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA nach § 4 BauNVO) für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern. Mit dem Bebauungsplan Nr. 3 beabsichtigt die Gemeinde Breesen, das Angebot an Wohnbauflächen in der Gemeinde zu stärken, die Ortslage Kalübbe zu arrondieren und ggf. städtebauliche Missstände an Ortsrand zu beheben.
  3. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Partnerschaftsgesellschaft aus Wismar beauftragt. Mit dem Vorhabenträger (Eigentümer der o.g. Flächen des Geltungsbereiches) ist die vollständige Kostenübernahme zu vereinbaren. Die Gemeinde wird von allen Kosten freigehalten. Der Vorhabenträger schließt mit der Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag dazu ab.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...