Beschlussvorlage - 08/BV/172/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 3 des Landeskommunalwahlgesetzes – LKWG M-V - legt die Gemeindevertretung nach Feststellung der Notwendigkeit einer Ergänzungswahl durch die Wahlleitung den Wahltag fest.

Die Wahlleitung hat mit dem 29.06.2017 festgestellt, dass mehr als ein Drittel der Gemeindevertretermandate nach § 44 Absatz 5 LKWG M-V unbesetzt bleiben. Auf Grund dessen ist 4 Monate nach dieser Feststellung eine Ergänzungswahl für die unbesetzten

3 Mandate durchzuführen.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Durchführung der Ergänzungswahl erfolgen für den Haushalt der Gemeinde Golchen nicht. Die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und des Wahlausschusses sind dem Amt Treptower Tollensewinkel per Beschluss der Gemeindevertretung Golchen vom 18.02.1999 übertragen worden.

Die Wahlleitung empfiehlt, den Wahltag zur Durchführung der Ergänzungswahl auf den 29.10.2017 zu legen. Eine Festsetzung auf den Wahltermin Bundestagswahl am 24.09.2017 ist auf Grund der gesetzlich festgelegten Fristen nicht möglich.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Golchen legt den Tag der Ergänzungswahl auf den 29.10.2017 fest..

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