Beschlussvorlage - 01/BV/707/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Wer  als Mitglied der Stadtvertretung seine Pflicht zur Verschwiegenheit zuwider handelt, kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden.

 

Der Vorsitzende der Wählergemeinschaft Altentreptow erklärte gegenüber dem Bürgermeister am 18.04.2017, dass aus der nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 28.03.2017  Informationen von Mandatsträgern der Wählergemeinschaft an Dritte weitergeben worden sind. 

 

Die Verwaltung schlägt vor, ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 € zu verhängen.

 

Entsprechend § 172 Abs.1  KV M-V entscheidet über die Verhängung eines Ordnungsgeldes die Stadtvertretung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Ordnungsgeld für den Schwimmunterricht in der Grundschule  einzusetzen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow  verhängt gem. § 172 Abs. 1 KV M-V gegenüber der  Wählergemeinschaft Altentreptow ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 €. Das Ordnungsgeld soll zur Deckung der Aufwendungen für den Schwimmunterricht in der Grundschule eingesetzt werden.

 

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