Mitteilungsvorlage - 01/MV/697/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Verfahrensweise B-Plan an der Meldorfer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Kenntnisnahme
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14.06.2017
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Kenntnisnahme
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20.06.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Kenntnisnahme
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11.07.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Es soll eruiert werden, ob und mit welchem Aufwand es gelingen kann, am Standort „Meldorfer Straße“ einen Wohnbaustandort zu entwickeln. Da nach § 1 Abs. 4 BauGB die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen sind, soll in einem vorgelagerten Verfahrensschritt diese Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung abgefragt werden. In diesem Zusammenhang ergeht bereits eine 1. Stellungnahme der Fachbehörden des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte an die Stadt Altentreptow, die ebenfalls Aufschluss darüber geben soll, ob dem Vorhaben der Entwicklung eines Wohnstandortes an der „Meldorfer Straße“ andere rechtliche Belange (z.B. Naturschutz, Immissionsschutz) entgegenstehen.
Im gleichen Zusammenhang soll durch Konsultation des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte durch die Verwaltung abgeklärt werden, ob die Entwicklung des Wohnbaustandortes im klassischen Verfahren mit vorgelagerter Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow bzw. alternativ auf der Grundlage des § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen soll. Hintergrund dieser Gespräche soll es sein, zu prüfen, ob und wann der aufzustellende Bauleitplan (Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan) drittschützende Belange entfaltet.
Mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde in einem Gespräch am 30.05.2017 nachfolgende Vorgehensweise abgestimmt:
- Abfrage der Versorgungsträger (Leitungsrechte, Abstände Hochspannungsleitung etc.) mit Terminstellung
- Immissionsgutachten (Windenergie, Störfall Biogasanlage) in Auftrag geben. Es werden im Vorab Angebote von der Verwaltung eingeholt.
- Planungsanzeige an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Vorbereitung Aufstellungsbeschluss für die Stadtvertretung am 10. Oktober 2017
Der Hauptausschuss hat die Verfahrensweise auf seiner Sitzung am 30.05.2017 gebilligt. Finanzielle Mittel für Beratungsleistungen für bauplanerische Stellungnahme Windkraft wurden im Haushalt 2017 in Höhe von 25.000 € eingeplant.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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