Beschlussvorlage - 01/BV/695/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 18 "Wohngebiet Ganzkower Weg"
hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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14.06.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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11.07.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 „Wohngebiet Ganzkower Weg“ in der Fassung vom Dezember 2016, den Entwurf der Begründung und den Entwurf des Umweltberichts gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wurde der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 „Wohngebiet Ganzkower Weg“ der Stadt Altentreptow in der Zeit vom 1. März 2017 bis 3. April 2017 öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind in dieser Zeit nicht eingegangen.
Die formelle Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde ebenfalls durchgeführt. Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.
Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Wohngebiet Ganzkower Weg“ wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Es besteht kein Genehmigungserfordernis. Entsprechend ist der Bebauungsplans nach dem Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) mit Stand Mai 2017 beschlossen.
2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Der Bebauungsplan Nr. 18 „Wohngebiet Ganzkower Weg“ der Stadt Altentreptow wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2017 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2017 gebilligt.
- Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Wohngebiet Ganzkower Weg“ der Stadt Altentreptow ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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855,7 kB
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