Beschlussvorlage - 03/BV/130/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Gemeinde Bartow über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen, (Straßenausbaubeitragssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefan Mann
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bartow
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Entscheidung
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20.06.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Satzung der Gemeinde Bartow über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung und den Ausbau von Straßen und Wegen vom 11.08.1997, scheidet als Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung aus, denn die in § 4 Abs. 1und 2 Straßenausbaubeitragssatzung festgesetzte Vorteilsregelung trägt dem Vorteilsprinzip nicht ausreichend Rechnung. Die Bestimmungen über den Anliegeranteil für die Fahrbahnen sind für alle Straßentypen, d.h. Anlieger- als auch für Innerorts- und Hauptverkehrsstraßen, zu gering bemessen. Weiterhin ist die Bestimmung eines gleichhohen Anliegeranteils von jeweils 30 v.H. für alle Teileinrichtungen von Anliegerstraßen, wie der einheitliche Ansatz 20 v.H. für alle Teileinrichtungen Innerortsstraßen bzw. Hauptverkehrsstraßen vorteilswidrig. Somit ist die Satzung insgesamt nichtig.
Die neue Satzung entspricht eines Musters des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg – Vorpommern und enthält dementsprechende %, die dem Vorteilsprinzip Rechnung tragen.
Damit wird eine Rechtsgrundlage für die Bearbeitung von Straßenausbaubeiträgen geschaffen.
Auf den Gemeindevertretersitzungen der Gemeinde Bartow, am 18.03.2016 und am 22.04.2016, wurde die Beschlussvorlage jeweils von der Tagesordnung genommen.
Anschließend bat die Rechtsaufsichtsbehörde um Stellungnahme seitens der Gemeinde und am 16.05.2017 erfolgte ein Gespräch zwischen Rechtsaufsichtsbehörde und der Gemeinde.
Die Gemeinde Bartow hat nun Zeit, bis zum 31.07.2017, eine rechtskonforme Satzung zu beschließen, oder die Rechtsaufsichtsbehörde macht von Ihren rechtsaufsichtlichen Mitteln gebrauch.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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