Beschlussvorlage - 01/BV/694/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Altstadt Altentreptow - hier Förderung Turmsanierung der St. Petri Kirche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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14.06.2017
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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20.06.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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11.07.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Sanierung des Turmes der St. Petri Kirche ist bisher nicht in der Prioritätenliste zur Stadtsanierung enthalten, da ursprünglich andere Fördermittel zur Anteilsfinanzierung von der Kirchgemeinde eingesetzt werden sollten. Alle bisherigen Anträge der Kirchgemeinde (ELER, LEADER und BMK-Mittel) blieben leider erfolglos.
Wegen der hohen denkmalpflegerischen und kulturellen Bedeutung der Kirche für die historische Altstadt Altentreptows soll das Vorhaben nun aus bereitstehenden Kassenmittel der Städtebauförderung finanziert werden. Die Turmsanierung soll im Jahr 2017/2018 realisiert werden
Gesamtkosten und Finanzierung
Gesamtausgaben:580.000 €
davon:
Städtebaufördermittel430.000 €
Eigenanteil Kirchgemeinde 150.000 €
Zusätzlich wird mit der Kirchgemeinde ein städtebaulicher Vertrag zur Sanierung des für die städtebauliche Entwicklung sehr wichtigen Gebäudes in der Hospitalstraße 12 abgeschlossen. Die Kirchgemeinde verpflichtet sich darin, die Sanierung des Objektes spätestens im Jahr 2019 durchzuführen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen die Turmsanierung der St. Petri Kirche mit einem Zuschuss in Höhe von 430.000 € aus Städtebauförderung zu unterstützen und mit der Kirchgemeinden einen städtebaulichen Vertrag zur Sanierung des Gebäudes in der Hospitalstraße 12 abzuschließen.
Der Förderbetrag wird als Höchstförderung gewährt.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landesförderinstitutes M-V.
