Beschlussvorlage - 36/BV/136/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf806.064 EUR

ordentliche Aufwendungen auf808.015 EUR

Entnahmen aus Rücklagen auf    1.951 EUR

 

im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf796.295 EUR

ordentliche Auszahlungen auf731.405 EUR

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf    4.580 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf    8.360 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf    7.915 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  53.195 EUR

festgesetzt. 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                             0 EUR

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf                            0 EUR

festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird

gemäß §53 (3) Kommunalverfassung auf256.620 EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

Als Hebesätze werden beschlossen:      Grundsteuer A300 v. H.

                                                               Grundsteuer B350 v. H.

                                                               Gewerbesteuer320 v. H.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,8125 Vollzeitäquivalente

(VZÄ).

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres

betrug voraussichtlich1.332.021 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des

Haushaltsvorjahres beträgt1.030.798 EUR

und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres1.035.377 EUR.

 

 

 

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Anlagen

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