Beschlussvorlage - 40/BV/175/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Breesen für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Breesen
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Entscheidung
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07.06.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.
Auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Breesen empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel die Entlastung für den Bürgermeister zu erteilen.
