Beschlussvorlage - 39/BV/184/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeinde Groß Teetzleben
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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01.06.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Der Jahresabschluss 2012 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2017 die geprüfte Jahresrechnung erörtert.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Groß Teetzleben mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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67,8 kB
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3
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702,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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767,5 kB
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