Beschlussvorlage - 37/BV/197/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 "Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow" der Gemeinde Wolde , Gemarkung Japzow, Flur 1, Flurstück 162/2 und die frühzeitige Beteiligung durch Auslegung des Vorentwurfs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Wolde
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Entscheidung
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30.05.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Das ca. 4,85 ha große Plangebiet liegt ca. 10,0 km westlich des Stadtzentrums von Altentreptow, zwischen den Orten Röckwitz, Schossow und Japzow innerhalb des Sandtagebaus Schossow. Das unmittelbare Umland prägen landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 162/2 der Flur 1, der Gemarkung Japzow und wird durch
- das Flurstück 36/3 der Flur 2 der Gemarkung Röckwitz-Adamshof sowie die Flurstücke 28, 29/1 und 30 der Flur 1 der Gemarkung Schossow (Tagebauflächen) im Norden,
- das Flurstück 162/1 der Flur 1 der Gemarkung Japzow (Grünland)) im Süden und Osten,
- das Flurstück 161 der Flur 1 der Gemarkung Japzow (Gemeindestraße) im Westen
begrenzt (siehe Anlage).
Planungsziel bildet die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Freiflächen- Photovoltaikanlage zur Erzeugung und Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz.
Größere Photovoltaikanlagen stellen keine privilegierten Bauvorhaben im Sinne des § 35 BauGB dar. Aufgrund von Art und Umfang sowie Lage des Vorhabens im Außenbereich wird zur Schaffung des Baurechtes die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Für das nach § 11 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ im Bebauungsplan festzusetzende Areal gilt die Errichtung und der Betrieb von baulichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie als aufgeständertes System inkl. zugehöriger peripherer Bauwerke als zulässig.
Im Interesse des Klima- und Umweltschutzes und einer nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung gehört der Ausbau der erneuerbaren Energien nach wie vor zu den entscheidenden strategischen Zielen der deutschen Energiepolitik, um den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf 40 bis 45 % bis zum Jahr 2025 und mindestens 80% bis zum Jahr 2050 zu steigern. Mit dem „Atomausstieg“ und der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes wurden die entsprechenden Voraussetzungen zur Umsetzung dieses Zieles geschaffen.
Mecklenburg-Vorpommern definiert für sich das quantitative Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2005 auf das Fünffache zu erhöhen, wobei eine Steigerung des Anteils von Solarstrom im Betrachtungszeitraum auf das Dreifache geplant ist.
Am 30.07.2011 ist das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ in Kraft getreten. Gleichzeitig erfolgte die Novellierung des BauGB 2011.
Die Neufassung unterstreicht die Bedeutung des Klimaschutzes in der Bauleitplanung als eigenständiges Ziel.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow“ ermöglicht einem potentiellen Investor die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage und bietet der Gemeinde Wolde; neben der nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzung der Fläche; die Möglichkeit zur Erreichung der quantitativen Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern auf kommunaler Ebene beizutragen.
Die geplante Photovoltaikanlage leistet durch die Nutzung von solarer Strahlungsenergie zur Stromerzeugung einen wichtigen Beitrag zum Klimawandel und reduziert die CO2-Ausschüttung.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wolde beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow“.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wolde billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow“ und dessen Begründung.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans durchzuführen.
- Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich bekannt zu machen
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB durch Zusendung des Vorentwurfs mit der Bitte um Stellungnahme zu beteiligen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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574,1 kB
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544,8 kB
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