Beschlussvorlage - 37/BV/194/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Wolde für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Wolde
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Entscheidung
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30.05.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf1.302.835 EUR
ordentliche Aufwendungen auf1.240.410 EUR
Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR
im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf1.290.245 EUR
ordentliche Auszahlungen auf1.178.391 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 57.680 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.310 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 165.224 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird
gemäß §53 (3) Kommunalverfassung auf128.000 EUR
festgesetzt.
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A300 v. H.
Grundsteuer B360 v. H.
Gewerbesteuer325 v. H.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,5185 Vollzeitäquivalente
(VZÄ).
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres
betrug voraussichtlich342.081 EUR.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres beträgt468.632 EUR
und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres535.867 EUR.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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