Beschlussvorlage - 37/BV/194/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

   im Ergebnishaushalt      ordentliche Erträge auf1.302.835 EUR

                                          ordentliche Aufwendungen auf1.240.410 EUR

                                          Entnahmen aus Rücklagen auf   0 EUR

 

  im Finanzhaushalt           ordentliche Einzahlungen auf1.290.245 EUR

                                           ordentliche Auszahlungen auf1.178.391 EUR

                                           Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf     57.680 EUR

                                           Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf       4.310 EUR

                                           Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  0 EUR

                                           Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf   165.224 EUR

festgesetzt. 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                        0 EUR

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf                                       0 EUR

festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird

gemäß §53 (3) Kommunalverfassung auf128.000 EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

Als Hebesätze werden beschlossen:      Grundsteuer A300 v. H.

                                                               Grundsteuer B360 v. H.

                                                               Gewerbesteuer325 v. H.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,5185 Vollzeitäquivalente

(VZÄ).

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres

betrug voraussichtlich342.081 EUR.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des

Haushaltsvorjahres beträgt468.632 EUR

und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres535.867 EUR.

 

 

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Anlagen

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