Beschlussvorlage - 06/BV/184/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührensatzung für die Benutzung der Trauerhalle in Grapzow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Grapzow
|
Entscheidung
|
|
|
30.05.2017
|
Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Für die Benutzung der Trauerhalle in Grapzow ist es erforderlich, eine Gebührensatzung zu beschließen. Dazu sind die Gebühren zu kalkulieren. Die Berechnung ergibt, bei durchschnittlich 10 Nutzungen im Jahr, eine Gebühr von 58,07 € pro Nutzung. Die Kalkulation ist ebenfalls von der Gemeindevertretung zu beschließen. Dies erfolgte in der Gemeindevertretersitzung vom 06.04.2017.
Die Gebührensatzung selbst wurde in der Sitzung am 06.04.2017 ohne die Festlegung der Benutzungsgebühr beschlossen. Das soll in dieser Sitzung nachgeholt werden.
Hinweis:
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 KAG M-V kann von der Kostendeckung aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden, d. h. die Benutzungsgebühr könnte auch unterhalb des berechneten Betrages von 58,07 € pro Nutzung festgesetzt werden. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist bei den Überlegungen zu berücksichtigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
16,1 kB
|
