Beschlussvorlage - 12/BV/162/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 "Photovoltaikanlage Seltz"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gültz
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Entscheidung
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30.05.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf wurde die Planung überarbeitet und die vorliegende Entwurfsfassung des Bebauungsplanes erstellt.
Die nächsten durchzuführenden Planungsschritte sind nun die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.2 BauGB und die Beteiligung der betroffenen Behörden/ Träger öffentlicher Belange (TöB) gem. § 4 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. §2 Abs.2 BauGB erfolgte durch Vorlage des Vorentwurfs (Stand: März 2017), es wurden keine Einwände geltend gemacht.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1 „Photovoltaikanlage Seltz“ der Gemeinde Gültz mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1 „Photovoltaikanlage Seltz“ der Gemeinde Gültz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersenden von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB erfolgte zum Vorentwurf; es wurden keine Einwände geltend gemacht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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472,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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839,2 kB
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