Beschlussvorlage - 12/BV/162/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf wurde die Planung überarbeitet und die vorliegende Entwurfsfassung des Bebauungsplanes erstellt.

Die nächsten durchzuführenden Planungsschritte sind nun die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.2 BauGB und die Beteiligung der betroffenen Behörden/ Träger öffentlicher Belange (TöB) gem. § 4 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB).      Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. §2 Abs.2 BauGB erfolgte durch Vorlage des Vorentwurfs (Stand: März 2017), es wurden keine Einwände geltend gemacht.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1 „Photovoltaikanlage Seltz“ der Gemeinde Gültz mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1 „Photovoltaikanlage Seltz“ der Gemeinde Gültz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersenden von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB erfolgte zum Vorentwurf; es wurden keine Einwände geltend gemacht.

 

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Anlagen

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