Beschlussvorlage - 12/BV/161/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung Gültz hat am 21.02.2017 durch Beschluss das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1 „Photovoltaikanlage Seltz“ eingeleitet. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 20.März 2017 im Amtskurier (amtliches Mittteilungsblatt des Amtes Treptower Tollensewinkel).

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1 „Photovoltaikanlage Seltz“ (Stand: März 2017) hat vom 27.03.2017-07.04.2017 öffentlich ausgelegen. Die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belang und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 24.03.3027 beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs.7 und § 1a Abs.2 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Die vorgetragenen Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger und Nachbargemeinden sind im beiliegendem Abwägungsmaterial zusammengestellt.

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1 „Photovoltaikanlage Seltz“ (Stand: März 2017) vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und Bürger (Anlage1) hat die Gemeindevertretung geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 2) beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Anlagen

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