Beschlussvorlage - 01/BV/689/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage: : Nach § 61 Landesbeamtengesetz M-V (LBG M-V) sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen der Beamten regelmäßig zu bewerten. Dieser Grundsatz gilt sowohl im Rahmen der beruflichen Tätigkeit als auch bei Neueinstellungen. Aufgrund des § 45 Satz 1 der Allgemeinen Laufbahnverordnung (ALVO M-V) vom 29.09.2010, geändert durch Verordnung von 23.09.2013, hat die oberste Dienstbehörde der Beamten, hier die Stadtvertretung, die Möglichkeit des Erlasses einer Beurteilungsrichtlinie. Diese gibt die Garantie für eine objektive und gleichwertige Beurteilung der Beamten und dient der Vereinfachung des Verfahrens.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung erlässt die Richtlinie über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Altentreptow (Beurteilungsrichtlinie - BeurtRL).

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Anlagen

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