Beschlussvorlage - 08/BV/161/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Golchen für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Monika Ostwald
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Golchen
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Entscheidung
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23.05.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung zu beschließen.
Gleichzeitig wird der Beschluss zur Haushaltssatzung Nr. 08/BV/153/2017 vom 28.03.2017 aufgehoben. In der Haushaltssatzung ist die Höhe der Aufnahme eines Kassenkredites falsch ausgewiesen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 258.493 EUR
ordentliche Aufwendungen auf 347.996 EUR
Entnahmen aus Rücklagen auf 4.675 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung
der Rücklagen auf -84.828 EUR
im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 235.050 EUR
ordentliche Auszahlungen auf 290.155 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 203.285 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 278.870 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 135.490 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.800 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird
gemäß §53 (3) Kommunalverfassung auf 203.000 EUR
festgesetzt.
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 350 v.H.
Grundsteuer B 350 v.H.
Gewerbesteuer 400 v.H.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,06325Vollzeitäquivalente
(VZÄ).
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres
betrug voraussichtlich 543.009 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres beträgt 490.469 EUR
und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres 409.815 EUR
Anlagen
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(wie Dokument)
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24 kB
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