Beschlussvorlage - 31/BV/137/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Für die Wehrführung und den Maschinisten der Freiwilligen Feuerwehr Altenhagen soll die Aufwandsentschädigung ab dem 01.01.2017 wie folgt  erhöht werden.

Laut Verordnung vom 28.11.2013 über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg- Vorpommern erhalten Stellvertreter gemäß § 2 Satz 2 eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der nach § 4 für diese Funktionsträger festgesetzten Aufwandsentschädigung betragen darf.

Bei der Haushaltsplanung 2017 wurde die Höhe der Aufwandsentschädigung berücksichtigt.

 

Wehrführer               120,00 €

Stellvertreter               60,00 €

Maschinist                  30,00 €  

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Altenhagen beschließt, ab dem 01.01.2017 eine monatliche Aufwandsentschädigung für den Wehrführer in Höhe von 120,00 €, für den Stellvertreter in Höhe von 60,00 € und für den Maschinisten in Höhe von 30,00 € zu zahlen.

 

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