Beschlussvorlage - 01/BV/680/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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20.06.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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11.07.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises MSE hat mit Schreiben zum Haushalt 2017 und dem vorgelegten Haushaltssicherungskonzept 2017-2020 für die Stadt Altentreptow der Verwaltung die Überprüfung der Erhebung aller zulässigen Erträge aufgetragen.
Eine erste Überprüfung hat ergeben, dass die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten letztmalig im Jahr 2002 angepasst und überarbeitet wurde.
Rechtsgrundlage für die Erhebung bilden die §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes in
M-V. Ein Vergleich von Städten in gleicher Größenordnung hat ergeben, dass die Steuer je Geräte sehr variiert. Durchschnittlich wird eine Steuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 20 EUR bis 270 EUR je Gerät erhoben. Bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit liegt die Steuer zwischen 10 EUR – 60 EUR je Gerät; bei Kriegsspielen zwischen 1.000 EUR und 2.500 EUR je Gerät.
Die Verwaltung hat die Vergnügungssteuersatzung an die rechtlichen Grundlagen angepasst und unterbreitet der Stadtvertretung nachfolgenden Vorschlag für die Festsetzung der Steuersätze:
Gegenüberstellung Steuersätze alt/neu
| alt | neu |
in Spielhallen mit Gewinn-möglichkeit | 30 EUR | 100 EUR |
in Spielhallen ohne Gewinn- möglichkeit | 7,50 EUR | 25 EUR |
an anderen Aufstellungsorten mit Gewinnmöglichkeit | 15 EUR | 50 EUR |
an anderen Aufstellungsorten ohne Gewinnmöglichkeit | 3 EUR | 10 EUR |
Verherrlichung und Verharmlosung des Krieges | 15 EUR | 150 EUR |
Der Steuersatz wird verdreifacht.
Im Haushaltsjahr 2016 wurden Erträge in Höhe von 13.965 € erzielt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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135,1 kB
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